§1 Geltungsbereich
(1) Die Firma empira Software GmbH (im folgenden empira genannt) schließt Verträge
mit den jeweiligen Vertragspartnern (im folgenden Kunde genannt) ausschließlich
auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung,
wenn empira ihnen nicht Ausdrücklich widerspricht.
(2) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen,
selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
(3) empira behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung
zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version der AGBs kann durch Anklicken des
Hypertexts "AGB" am Ende unserer Website eingesehen werden.
(4) Durch anderweitige einzelvertragliche Regelungen zwischen Auftragnehmer und
dem Kunden treten die entsprechenden Vereinbarungen in den nachfolgenden AGBs außer
Kraft.
§2 Zustandekommen von Verträgen
(1) Schriftliche Angebote der empira sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwa
anderes schriftlich vereinbart worden ist.
(2) An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung
bei empira gebunden.
(3) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebotes
durch den Kunden oder mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die empira
zustande.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind immer Bestandteil des zustande gekommenen Vertrages.
(2) Zahlungen sind bei Erhalt der Ware / Dienstleistung ohne Abzug fällig.
§4 Lieferung
(1) Die Lieferung von Software erfolgt über ein Downloadportal oder per E-Mail.
Hierzu erhält der Kunde ggf. einen Downloadkey der ihn zum Downloaden der für ihn
bestimmten Software ermächtigt. Der Downloadkey wird ihm auf elektronischem Weg
zur Verfügung gestellt. Andere Vertragsgegenstände und Dienstleistungen werden laut
Vertrag erbracht / geliefert.
§5 Software / Dokumente / Informationen
(1) Jegliche Software, die durch Dienste zum Download bereitgestellt wird, ist das
urheberrechtlich geschützte Werk von empira und/oder ihren Lieferanten. Die Nutzung
der Software unterliegt - sofern vorhanden - den Bestimmungen des Endbenutzer-Lizenzvertrags,
der der Software beiliegt oder in ihr enthalten ist ("Lizenzvertrag"). Endbenutzer/innen
sind nur berechtigt, eine Software, zu der ein Lizenzvertrag gehört, zu installieren,
sofern sie zuvor den Bestimmungen des Lizenzvertrages zugestimmt haben.
(2) Die Software wird ausschließlich Endbenutzer/innen im Sinne des Lizenzvertrages
zum Download und zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Die Reproduktion
oder der Weitervertrieb der Software außerhalb der Bestimmungen des Lizenzvertrages
ist ausdrücklich gesetzlich verboten und kann schwere zivilrechtliche und strafrechtliche
Konsequenzen nach sich ziehen. Zuwiderhandlungen werden im größtmöglichen Umfang
verfolgt.
(3) Ohne Einschränkungen bezüglich des vorher gesagten ist das Kopieren oder Reproduzieren
der Software auf einem anderen Server oder an anderer Stelle mit dem Ziel einer
weiteren Reproduktion oder eines Weitervertriebes ausdrücklich verboten.
§6 Gewährleistung
(1) Gewährleistung besteht für die Software (wenn überhaupt) lediglich in Übereinstimmung
mit den Bestimmungen des Lizenzvertrages. Mit Ausnahme der im Lizenzvertrag genannten
Gewährleistung lehnt die empira hiermit jegliche Gewährleistung und Bedingungen
in Bezug auf die Software, einschließlich jeder konkludenten Gewährleistung und
anderen Bedingungen hinsichtlich Tauglichkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck
und Nichtverletzung ab.
(2) Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik
nicht möglich ist, die Fehlerfreiheit von Software unter allen Anwendungsbedingungen
zu gewährleisten.
(3) empira macht keine Zusicherungen im Hinblick auf die Fehlerfreiheit der Ergebnisse,
die aus einer Nutzung der Tools und Utilities resultieren. Bitte achten Sie die
Urheberrechte und Leistungsschutzrechte Dritter, falls sie die Tools und Utilities,
die ihnen von empira zugänglich gemacht werden verwenden.
(4) empira und/oder ihre Lieferanten haften nicht für besondere oder indirekte Schäden,
Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder
Entgangenem Gewinn resultieren - sei es bei vertragsgemäßer Nutzung oder durch Nachlässigkeit
oder sonstige unerlaubte Handlung - und durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung
von Software, Dokumenten, der zur Verfügung Stellung von oder dem Ausbleiben des
zur Verfügung Stellens von Diensten oder durch über Dienste zugängliche Informationen
entstanden sind.
§7 Schlussbestimmung
(1) Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden,
bleiben die anderen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort ist Siegburg.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 05.07.2012